Internationales Steuerrecht für Personen und Unternehmen
Als Fachberater für Internationales Steuerrecht beweisen wir hohe Kompetenz in diesem schwierigen Sachgebiet. Wir sind der richtige Ansprechpartner für alle Fragen der unternehmerischen oder privaten grenzüberschreitenden Sachverhalte, wie z.B.
- Geschäftsbeziehungen zum Ausland
- Gründung und Betrieb von grenzüberschreitenden Tochterunternehmen
- Besteuerung von Auslandseinkünften
- Problemfälle der Doppelbesteuerungen
- Grenzgänger und Grenzpendler
- Wegzugbesteuerung und Wohnsitzverlagerung
Wir beraten unter anderem
- ausländische Mutterunternehmen bei der Besteuerung ihrer inländischen Töchter
- Spitzensportler mit ihren weltweiten Einkünften aus Preisgeldern und Werbeeinnahmen
- Vermögende Personen mit Mehrfachwohnsitzen bei Doppelbesteuerungsproblematiken und erbschaftssteuerlichen Optimierungen
- Steuerbürger mit Wohnsitzen in Russland, Südafrika, USA, Spanien u.v.m.