Als Fachberater für Internationales Steuerrecht beweisen wir hohe Kompetenz in diesem schwierigen Sachgebiet. Wir sind der richtige Ansprechpartner für alle Fragen der unternehmerischen oder privaten grenzüberschreitenden Sachverhalte, wie z.B.
Geschäftsbeziehungen zum Ausland
Besteuerung von Auslandseinkünften
Problemfälle der Doppelbesteuerungen
Grenzgänger und Grenzpendler
Wegzugbesteuerung und Wohnsitzverlagerung
Wir beraten unter anderem
Spitzensportler mit ihren weltweiten Einkünften aus Preisgeldern und Werbeeinnahmen
Vermögende Personen mit Mehrfachwohnsitzen bei Doppelbesteuerungsproblematiken und erbschaftssteuerlichen Optimierungen
Steuerbürger mit Wohnsitzen in Russland, Südafrika, USA, Spanien u.v.m.